Allgemeine Geschäftsbedingungen
vom 1. August 2005
I. Grundsatz
Sämtliche gärtnerischen Arbeiten auf dem Friedhof werden nach Maßgabe der Bestimmungen der geltenden Friedhofsordnung und nach fachlichen Grundsätzen der Fachgruppe Friedhofsgärtner im Zentralverband Gartenbau e.V. ausgeführt.
II. Grabpflege
Die Grabpflege ist eine vertragliche Vereinbarung über Lieferung und Leistungen gärtnerischer Art für eine Grabstätte über mindestens ein halbes Jahr.
Vor Beginn der Grabpflege muss sich die Grabstätte in einem gepflegten Zustand befinden und die Dauerbepflanzung der örtlichen Lage (Klima, Boden, Schatten, Sonne) entsprechen.
Ein ordnungsgemäßer gleich bleibender Zustand der Grabstätte während der Vertragsdauer kann nur erreicht werden, wenn in der Regel alle zehn Jahre eine Überholung der gärtnerischen Fläche erfolgt.
III. Leistungen und Lieferungen
Im Pflegepreis enthalten sind:
- Säubern der Grabstätte,
- Beischneiden der Gehölze,
- Gießen bei entsprechender Witterung,
- ggf. jährliches Abdecken mit Pinienrinde.
Zusätzlich berechnet werden:
- Beseitigung von Einsenkschäden,
- Wünsche zu besonderen Gedenktagen,
- Pflanzen für die Wechselbepflanzung.
Auswecheln überalterter Dauerbepflanzung erfolgt nur nach Rücksprache mit dem Auftraggeber und wird gesondert in Rechnung gestellt.
IV. Kündigung
Die Kündigung muss drei Monate vor Ende eines Halbjahres erfolgen, da sich der Vertrag sonst automatisch um ein halbes Jahr verlängert.