Rechtlicher Rahmen
Eine Information der Rheinischen Treuhandstelle für Dauergrabpflege GmbH: Der Abschluß eines Dauergrabpflege-Vertrages bietet die Möglichkeit, die Pflege einer Grabstätte auf eine zugelassene Friedhofsgärtnerei, für einen längeren Zeitraum zu übertragen.
In der Kostenaufstellung zum Vertrag bestimmt der Auftraggeber den Umfang der Leistungen.
Der Dauergrabpflege-Vertrag wird wirksam, wenn eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und der Friehofsgärtnerin unter Mitwirkung der Rheinischen Treuhandstelle für Dauergrabpflege GmbH über Pflege und Unterhaltung einer Grabstätte über einen Zeitraum von mindestens 5 Jahren getroffen ist und der im Vertrag vereinbarte Betrag auf ein Treuhandkonto der Rheinischen Treuhandstelle für Dauergrabpflege GmbH eingezahlt ist.
Die aus dem Kapital entstehenden Zinsen werden jährlich dem Treuhandkonto gutgeschrieben. Sie dienen dem Ausgleich der anfallenden Kostensteigerungen, für unvorhersehbare Leistungen an der Grabstätte oder zum Verlängern der Pflege.